SQL Server Lizenzierung - CAL, Prozessorlizenz
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Published on 29.12.2009
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Voraussetzung für den Betrieb eines SQL Servers ist ein lizenziertes Windows Server Betriebssystem. Jeder Benutzer, der auf den SQL Server zugreift, muss auch für den Zugriff auf das dazugehörige Betriebssystem lizenziert sein (CAL, External Connector).
Beim SQL Server stehen zwei Lizenzmodelle zur Auswahl: Es kann, wie auch beim Windows Server, eine grundlegende Serverlizenz erworben und zusätzlich der Benutzerzugriff lizenziert werden, oder man erwirbt eine Prozessorlizenz und deckt die Serverlizenz und pauschal alle internen und externen Benutzerzugriffe ab.
SQL Server CALs sind immer benannte Lizenzen („named User / Device“). Es gibt keine Möglichkeit gleichzeitige („concurrent“) Zugriffe zu lizenzieren.
Es ist wichtig zu verstehen, dass SQL Server und Windows Server User auch dann lizenziert werden müssen, wenn der Zugriff auf die Datenbank indirekt stattfindet (Stichwort Multiplexer). Ein indirekter Zugriff ist beispielsweise ein Dienst, welcher auf einem beliebigen Server läuft und Daten aus einer SQL Datenbank abfragt. Der Endanwender selbst greift nicht auf die Datenbank zu, aber der Dienst „im Auftrag“ des Benutzers.
Die Prozessorlizenz gestattet eine unbegrenzte Anzahl an internen und externen Benutzerzugriffen, ohne diese gesondert per CAL lizensieren zu müssen. Abgerechnet wird pro physischen Prozessor, unabhängig von der Anzahl der Kerne – es wird also nicht zwischen Single-, Dual-, oder Quad-Core-Prozessoren unterschieden.
Werden SQL Server Komponenten (Analysis Services, Reporting Services, …) auf mehreren Servern installiert, wird pro Server eine weitere Serverlizenz benötigt.
Microsoft erlaubt es Backup Server (Database Mirroring; Failover Clustering) ohne zusätzliche Lizenzen zu betreiben. Diese Server müssen passiv sein und dürfen nur als Fallback dienen. Sobald ein solcher Server beispielsweise zur Datenaggregation benutzt wird, muss auch er lizenziert werden.
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